KI-Kennzeichnungspflicht: wen Artikel 50 trifft
Wer KI-Inhalte kennzeichnen muss und wer nicht: die Rollentrennung in Artikel 50, die redaktionelle Ausnahme und was Claude seit August 2026 selbst markiert.
TL;DR
Die KI-Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 trifft nicht alle gleich. Die maschinenlesbare Markierung schuldet der Anbieter des erzeugenden Systems, die sichtbare Offenlegung von Deepfakes und von Texten zu öffentlichem Interesse der Betreiber. Für redaktionell geprüfte Texte mit benannter Verantwortung greift eine Ausnahme, die viele Ratgeber unterschlagen.
Wer KI-Inhalte kennzeichnen muss, und wer nicht
Der AI Act verteilt Pflichten nach Rolle, nicht nach Unternehmensgrösse. Bei der Kennzeichnung zerfällt Artikel 50 in vier Pflichten mit zwei verschiedenen Adressaten, und wer das verwechselt, kennzeichnet entweder zu viel oder an der falschen Stelle.
| Absatz | Wen es trifft | Was verlangt wird |
|---|---|---|
| 50 Absatz 1 | Anbieter | Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, so gestalten, dass Menschen wissen, dass sie mit einem KI-System sprechen. Entfällt, wenn das für eine angemessen informierte Person offensichtlich ist |
| 50 Absatz 2 | Anbieter | Ausgaben synthetischer Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte in einem maschinenlesbaren Format kennzeichnen, sodass sie als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind |
| 50 Absatz 3 | Betreiber | Personen, die Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung ausgesetzt sind, über den Betrieb informieren |
| 50 Absatz 4 | Betreiber | Deepfakes offenlegen. Texte zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse als KI-generiert offenlegen |
Drei Punkte, die in der Praxis den Unterschied machen.
Absatz 2 ist Metadaten, nicht ein Hinweis für Menschen. Gefordert ist ein maschinenlesbares Format, das Erkennungswerkzeuge auswerten können. Die Lösungen müssen wirksam, interoperabel, robust und zuverlässig sein, soweit technisch machbar. Unterstützende Bearbeitungsfunktionen und Systeme, die die Eingabedaten nicht wesentlich verändern, fallen heraus.
Absatz 4 ist der sichtbare Hinweis. Bei offenkundig künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken beschränkt sich die Offenlegung darauf, das Vorhandensein solcher Inhalte in einer Weise anzugeben, die den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt.
Die redaktionelle Ausnahme. Für Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse gilt die Pflicht nicht, wenn der Text einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt. Das ist die Klausel, die den Unterschied zwischen einem geprüften Fachartikel und einem automatisch publizierten Nachrichtenfeed ausmacht.
Der Zeitpunkt. Nach Absatz 5 muss die Information klar und unterscheidbar sein, geltende Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen und spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Aussetzung vorliegen. Nicht in den AGB, nicht in einer Einstellungsseite.
Was Claude seit August 2026 selbst markiert
Bei Absatz 2 hat sich der Boden 2026 verschoben, und das verändert die Pflichtenlage für jeden, der auf Claude aufbaut. Anthropic hat den Verhaltenskodex zu Artikel 50 Absatz 2 über die Transparenz KI-generierter Inhalte unterzeichnet und markiert die eigenen Ausgaben auf zwei Wegen.
| Verfahren | Was abgedeckt ist | Wo es greift |
|---|---|---|
| Eingebettetes Text-Wasserzeichen | Erzeugter Text, überlebt Kopieren, Einfügen und leichte Bearbeitung | Unterstützte Modelle auf Claude Platform, Claude, Claude Code, Cowork und Claude Tag, auch über AWS, Google Cloud und Microsoft Foundry |
| Signierte C2PA Content Credentials | Herkunftsmetadaten auf unterstützten erzeugten Dateien, als Beispiele genannt PNG und JPEG | Nur dort, wo die Plattform Dateierzeugung anbietet, also die Claude-Apps und Claude Platform einschliesslich Claude Platform on AWS und Claude in Microsoft Foundry |
Modelle, die in der EU ab dem 2. August 2026 erscheinen, unterstützen die Markierung ab Veröffentlichung. Ältere Modelle werden nachgezogen. Mit dem vollen Satz an Markierungen gelistet sind Fable 5.1, Fable 5, Mythos 5.1, Opus 5.5, Opus 5, Opus 4.8, Sonnet 5.5, Sonnet 5 und Haiku 5.5.
Drei Einschränkungen entscheiden darüber, ob das Ihre Pflicht erfüllt. Die Wasserzeichen-Erkennung läuft als Private Preview für berechtigte Organisationen und ist nicht allgemein verfügbar. C2PA-Credentials lassen sich mit einem kostenlosen Content Checker prüfen. Und ein gefundenes Zeichen ist ausdrücklich kein abschliessender Herkunftsnachweis: Claude kann einen Text nur korrekturgelesen oder übersetzt haben.
Markierungen verlieren sich ausserdem. Stark bearbeiteter, umformulierter, übersetzter oder mit anderem Text vermischter Inhalt, sehr kurze Passagen, und Dateimetadaten, die durch Formatkonvertierung, erneutes Speichern oder Screenshots entfernt werden, tragen das Signal nicht mehr. Dass eine Markierung fehlt, bedeutet nicht, dass der Inhalt nicht KI-generiert ist.
Die Position von Anthropic selbst gehört in Ihr Risikoregister: Unternehmen, die auf Claude aufbauen, sollen ihre eigenen Pflichten aus Artikel 50 unabhängig bewerten. Markierung weiter oben in der Kette ist ein Baustein, keine Haftungsübertragung.
Anbieter oder Betreiber: die Definition, die alles entscheidet
Weil Artikel 50 die Pflichten nach Rolle verteilt, müssen Sie Ihre Rolle kennen. Artikel 3 definiert sie.
Ein Anbieter ist eine Person oder Stelle, die ein KI-System oder ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck entwickelt oder entwickeln lässt und unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, entgeltlich oder unentgeltlich. Ein Betreiber ist eine Person oder Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, ausser bei persönlicher, nicht beruflicher Tätigkeit.
Lesen Sie “unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke” zweimal, und dann “unentgeltlich”. Eine kostenlose Beta Ihrer KI-Funktion ist genauso in Verkehr gebracht wie eine bezahlte.
Es gibt eine dritte Rolle, die die meisten Unternehmen trifft, die auf Claude bauen. Artikel 3 Nummer 68 definiert den nachgelagerten Anbieter als Anbieter eines KI-Systems, einschliesslich eines KI-Systems mit allgemeinem Verwendungszweck, das ein KI-Modell integriert, unabhängig davon, ob dieses Modell selbst bereitgestellt und vertikal integriert oder auf vertraglicher Grundlage von einer anderen Stelle bereitgestellt wird.
| Was Sie tun | Ihre Rolle | Wer Anbieter ist |
|---|---|---|
| Beschäftigte nutzen Claude im Browser oder in Claude Code | Betreiber | Anthropic |
| Sie bauen ein internes Werkzeug auf der API für eigene Beschäftigte | Betreiber | Anthropic |
| Sie liefern eine Kundenfunktion unter Ihrer Marke, die Claude nutzt | Nachgelagerter Anbieter dieses Systems | Sie, für das System. Anthropic bleibt Anbieter des Modells |
| Sie verkaufen Claude unverändert unter eigenem Namen weiter | Anbieter | Sie |
Welche Pflichten auf der Betreiber-Seite dieser Linie liegen, behandelt unser Leitfaden zu den AI-Act-Betreiberpflichten.
Die drei Auslöser, die Sie zum Anbieter machen
Artikel 25 Absatz 1 ist die Umklassifizierungsregel und gilt für Hochrisiko-KI-Systeme. Ein Händler, Einführer, Betreiber oder sonstiger Dritter wird zum Anbieter mit dem vollen Pflichtensatz aus Artikel 16 in drei Fällen:
- Marke. Sie setzen Ihren Namen oder Ihre Handelsmarke auf ein Hochrisiko-System, das bereits in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen ist. Vertragliche Vereinbarungen können die Pflichten zwischen den Parteien weiterhin anders verteilen.
- Wesentliche Veränderung. Sie verändern ein bereits in Verkehr gebrachtes Hochrisiko-System wesentlich, sodass es nach Artikel 6 hochriskant bleibt. Artikel 3 Nummer 23 definiert die wesentliche Veränderung als eine Änderung, die in der ursprünglichen Konformitätsbewertung des Anbieters nicht vorgesehen war und die Konformität mit Kapitel III Abschnitt 2 betrifft oder den Zweck ändert.
- Zweckänderung. Sie ändern den Zweck eines nicht als hochriskant eingestuften KI-Systems, einschliesslich eines KI-Systems mit allgemeinem Verwendungszweck, sodass es nach Artikel 6 hochriskant wird.
Auslöser drei ist der relevante für Claude. Claude ist ein KI-System mit allgemeinem Verwendungszweck und für sich nicht hochriskant. Richten Sie es auf Bewerbervorauswahl, Kreditentscheidungen oder den Zugang zu Sozialleistungen, haben Sie einen neuen Zweck gesetzt, der in Anhang III landet. In diesem Moment sind Sie der Anbieter.
Greift Absatz 1, gilt der ursprüngliche Anbieter nicht mehr als Anbieter dieses konkreten Systems. Er muss weiter eng zusammenarbeiten: technische Dokumentation bereitstellen, die zur Bewertung der Konformität mit Artikel 16 ausreicht, über bekannte Grenzen und Fehlerbilder informieren und gezielten technischen Zugang auch für Tests und Validierung gewähren. Diese Pflicht entfällt, wenn der ursprüngliche Anbieter klar erklärt hat, dass das System nicht in ein Hochrisiko-System geändert werden darf.
Was sich beim Rollenwechsel ändert
| Pflicht | Betreiber, Artikel 26 | Anbieter, Artikel 16 |
|---|---|---|
| Nutzung nach Anleitung, menschliche Aufsicht durch geeignete Personen | Ja | Ausserhalb |
| Eingabedaten relevant halten, soweit Sie sie kontrollieren | Ja | Über Artikel 10 |
| Beobachtung und Meldung schwerwiegender Vorfälle | Ja, an Anbieter und Behörden | Ja, plus Korrekturmassnahmen nach Artikel 20 |
| Protokolle aufbewahren | Mindestens sechs Monate | Protokolle in eigener Kontrolle nach Artikel 19 |
| Betriebsrat und betroffene Beschäftigte vor dem Einsatz informieren | Ja | Ausserhalb |
| Qualitätsmanagementsystem | Nein | Ja, nach Artikel 17 |
| Technische Dokumentation | Nein | Ja, nach Artikel 18 |
| Konformitätsbewertung vor dem Inverkehrbringen | Nein | Ja, nach Artikel 43 |
| EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung | Nein | Ja, nach Artikel 47 und 48 |
| Registrierung in der EU-Datenbank | Nur Behörden, Artikel 49 | Ja, Artikel 49 Absatz 1 |
| Name, Handelsname und Kontaktanschrift am System | Nein | Ja |
| Barrierefreiheit nach den Richtlinien 2016/2102 und 2019/882 | Nein | Ja |
Ein Betreiber betreibt ein System sorgfältig. Ein Anbieter betreibt ein Konformitätsprogramm. Qualitätsmanagement, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und Registrierung sind die fünf Posten, die aus einer Produktentscheidung ein Programm mit Budget machen. Unser Governance-Leitfaden ordnet sie den Richtliniendokumenten zu, die Sie ohnehin haben.
Die Pflicht nach Artikel 26 Absatz 7, Betriebsrat und betroffene Beschäftigte vor dem Einsatz am Arbeitsplatz zu informieren, läuft parallel zur Mitbestimmung nach Paragraf 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG. Die AI-Act-Pflicht ist eine Informationspflicht, die Mitbestimmung geht weiter.
Was Anthropic zusätzlich verlangt
Die Usage Policy von Anthropic enthält eine vertragliche Offenlegungspflicht, die im Anwendungsbereich schmaler und in der Form strenger ist als Artikel 50. Verbrauchernahe Chatbots und KI-Agenten müssen den Nutzern offenlegen, dass sie mit KI und nicht mit einem Menschen interagieren, mindestens zu Beginn jeder Chat-Sitzung oder in der Produktoberfläche. Anthropic, Claude oder das Modell müssen Sie dabei nicht nennen.
Für die elf Hochrisiko-Empfehlungsbereiche der Policy, die von Recht und Medizin über Kredit, Versicherung, Wohnen und Beschäftigung bis zum Zugang zu Sozialleistungen reichen, kommen zwei Anforderungen hinzu. Eine qualifizierte Person muss die Empfehlung inhaltlich prüfen, bevor sie die betroffene Person erreicht oder eine Entscheidung umgesetzt wird, mit der Befugnis, sie zu ändern, und mit der Lizenz, die die zugrunde liegende Tätigkeit verlangt. Und der betroffenen Person muss klar gesagt werden, dass KI zur Erzeugung verwendet wurde. Vollständig begünstigende Entscheidungen sind ausgenommen, soweit das Recht es erlaubt. Teilgenehmigungen, reduzierte Beträge und bedingte Zusagen sind es nicht.
Kommerziell heisst das: Bei einem Kredit- oder Versicherungsprodukt auf Claude ist der Mensch in der Schleife eine Vertragsbedingung, keine Compliance-Option. Ein vollautomatischer Entscheidungspfad verstösst gegen die Usage Policy, bevor der AI Act überhaupt greift. Unser Leitfaden zum Proof of Concept zeigt, wie man solche Blocker in Woche eins findet statt in Monat sechs.
Was ein Verstoss kostet
| Verstoss | Obergrenze, der höhere Betrag gilt | KMU und Start-ups |
|---|---|---|
| Verbotene Praktiken nach Artikel 5 | 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes | Der niedrigere Betrag |
| Pflichten von Anbietern, Betreibern, Einführern, Händlern und notifizierten Stellen, einschliesslich der Transparenzpflichten aus Artikel 50 | 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes | Der niedrigere Betrag |
| Falsche, unvollständige oder irreführende Angaben gegenüber Behörden | 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes | Der niedrigere Betrag |
Die Transparenzpflichten liegen im 15-Millionen-Band. Ein nicht gekennzeichneter Chatbot ist kein Formfehler.
Die Transparenzregeln gelten seit August 2026, zusammen mit der breiten Anwendbarkeit der Verordnung ab dem 2. August 2026. Die Hochrisiko-Pflichten aus Anhang III folgen am 2. Dezember 2027, die aus Anhang I am 2. August 2028, beide in der Fassung des AI Omnibus, der am 27. Juli 2026 in Kraft getreten ist.
Selbst betreiben oder auslagern?
| Aufgabe | Intern halten | Sinnvoll auslagerbar |
|---|---|---|
| Rollenklassifizierung je Produkt | Ja, mit Recht. Sie hängt an Tatsachen, die nur Sie kennen | Ein erster Durchgang und die Entscheidungsvorlage |
| Zweckbestimmung dokumentieren | Ja. Ein Produktartefakt, und Artikel 3 Nummer 12 bindet es an Ihr eigenes Vertriebsmaterial | Nein |
| Gestaltung der Offenlegung | Ja. Das ist Oberflächenarbeit | Ein Muster-Review gegen die Zeitpunktregel |
| Konformitätsbewertung, falls Sie Anbieter werden | Teilweise. Umfang und Nachweise sind Ihre | Lückenanalyse und Struktur der technischen Dokumentation |
| Vertragsklauseln mit Vorlieferanten nach Artikel 25 Absatz 4 | Ja, mit Recht | Musterklauseln als Ausgangspunkt |
Eine Warnung zu dieser Trennung. Die Klassifizierungsfrage lädt zum Auslagern ein und ist dafür der schlechteste Kandidat, weil Artikel 3 Nummer 12 die Zweckbestimmung über Ihre eigene Betriebsanleitung, Ihr Werbe- und Verkaufsmaterial und Ihre technische Dokumentation definiert. Ihre Marketingtexte sind Beweismittel. Ein externer Berater weiss nicht, was Ihr Vertrieb versprochen hat.
FAQ
Muss ich KI-generierte Texte auf meiner Website kennzeichnen?
Nur wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, und dann greift meist die Ausnahme. Wurde der Text einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen und trägt eine benannte Person oder Stelle die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung, entfällt die Offenlegungspflicht aus Artikel 50 Absatz 4. Produktmarketing ist ohnehin keine Angelegenheit von öffentlichem Interesse. Gemeint ist der ungeprüfte, automatisch publizierte Nachrichtenfeed.
Reicht das Wasserzeichen von Claude für meine Kennzeichnungspflicht?
Wahrscheinlich nicht, und zwar aus einem Rollengrund. Die maschinenlesbare Markierung aus Artikel 50 Absatz 2 schuldet der Anbieter des erzeugenden Systems, und das adressiert Anthropic inzwischen über Text-Wasserzeichen und C2PA Content Credentials. Die sichtbare Offenlegung aus Absatz 4 für Deepfakes und für Texte zu öffentlichem Interesse schuldet der Betreiber, und das ist ein Hinweis für Menschen, keine Metadatenspur für Maschinen. Anthropic schreibt selbst, dass Unternehmen auf Claude ihre eigenen Pflichten aus Artikel 50 bewerten sollen.
Was kostet der Unterschied zwischen Anbieter und Betreiber?
Betreiberpflichten sind operativ: Nutzung nach Anleitung, geeignete menschliche Aufsicht, Beobachtung, Vorfallmeldung, mindestens sechs Monate Protokollaufbewahrung und Information des Betriebsrats vor dem Einsatz. Anbieterpflichten sind ein Programm: Qualitätsmanagementsystem, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung vor dem Inverkehrbringen, EU-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung und Registrierung. Kalkulieren Sie das erste in Personentagen und das zweite in Personenjahren.
Werden wir Anbieter, nur weil wir Claude nutzen?
Nein. Interne Nutzung macht Sie zum Betreiber, Anbieter bleibt Anthropic. Anbieter eines Systems werden Sie, wenn Sie es unter eigenem Namen oder eigener Handelsmarke in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, oder wenn einer der drei Auslöser aus Artikel 25 Absatz 1 greift: Ihre Marke auf einem Hochrisiko-System, eine wesentliche Veränderung, oder eine Zweckänderung, die das System hochriskant macht.
Wo genau muss der KI-Hinweis im Produkt stehen?
Klar, unterscheidbar, unter Erfüllung geltender Barrierefreiheitsanforderungen und spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Aussetzung. Die Usage Policy von Anthropic ist für verbrauchernahe Chatbots und Agenten konkreter: mindestens zu Beginn jeder Chat-Sitzung oder in der Produktoberfläche. Eine Zeile in den AGB erfüllt keines von beidem.
Was passiert mit den Pflichten von Anthropic, wenn wir Anbieter werden?
Anthropic ist dann nicht mehr Anbieter dieses konkreten Systems und behält die Pflichten als Anbieter des KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck. Nach Artikel 25 Absatz 2 muss der ursprüngliche Anbieter kooperieren: technische Dokumentation zur Bewertung der Konformität mit Artikel 16, Offenlegung bekannter Grenzen und Fehlerbilder sowie gezielter technischer Zugang. Diese Pflicht entfällt, wenn der ursprüngliche Anbieter klar erklärt hat, dass das System nicht in ein Hochrisiko-System geändert werden darf. Lesen Sie die Bedingungen also, bevor Sie einen Hochrisiko-Anwendungsfall bauen.
Quellen
- AI Act Service Desk der Europäischen Kommission: Artikel 50, Transparenzpflichten (28. Oktober 2026)
- AI Act Service Desk der Europäischen Kommission: Artikel 3, Begriffsbestimmungen (28. Oktober 2026)
- AI Act Service Desk der Europäischen Kommission: Artikel 25, Verantwortlichkeiten in der KI-Wertschöpfungskette (28. Oktober 2026)
- AI Act Service Desk der Europäischen Kommission: Artikel 16, Pflichten der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen (28. Oktober 2026)
- AI Act Service Desk der Europäischen Kommission: Artikel 99, Sanktionen (28. Oktober 2026)
- Anthropic: Wie Claude KI-generierte Inhalte markiert (28. Oktober 2026)
- Anthropic: Usage Policy (28. Oktober 2026)
- Europäische Kommission: Regulatory framework for AI (28. Oktober 2026)